Staatlich anerkannter Sachverständiger
Wird auf Basis der Sachverständigenverordnung SvVO in Nordrhein-Westfalen durch die Ingenieurkammer Bau oder Architektenkammer benannt. Ihm obliegt die Prüfung des Brandschutzes von Wohngebäuden mittlerer Höhe und die Aufstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten.
Die Referenz bei Rechenzentren
Rechenzentren bedürfen aufgrund ihres besonderen genehmigungsrechtlichen Status (sog. „Sonderbauten“) eines effektiven und vorbeugenden Brandschutzes, der ihrer Komplexität gerecht wird. Insbesondere aus der hohen Installationsdichte und dem Zusammenwirken unterschiedlicher Gewerke ergeben sich hohe Ansprüche an die Brandschutzplanung.
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