Wiedereröffnung des Stuttgarter Fernsehturms
Am 30.01.2016 wird der Stuttgarter Fernsehturm auf Basis eines Brandschutzkonzeptes von Halfkann + Kirchner wiedereröffnet. Der aus Brandschutzgründen seit März 2013 für Besucher geschlossene Fernmelde- und Aussichtsturm wird ab dann auch wieder der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Das neue Konzept greift auf die vielfältigen und langjährigen Erfahrungen des Büros mit vergleichbaren Sonderbauten zurück. Dazu gehören diverse innovative Lösungen zur Kapselung von Brandlasten, wie zum Beispiel den hochsensiblen Sendeleitungen. Die Bearbeitung umfasste sowohl die Risikobewertung anhand von computergestützten Brandsimulationen und Evakuierungsberechnungen als auch die komplette Betreuung des Genehmigungsverfahrens und die Fachbauleitung während der Bauausführung.
Das Wahrzeichen der Stadt Stuttgart und Denkmal der Ingenieurbaukunst steht also wieder brandsicher den Stuttgarter Bürgern und anderen Besuchern offen.
Fernsehinterview zur neuen
Landesbauordnung
Der Landtag NRW hat die Neufassung der Landesbauordnung mit Geltung ab 01. September 2026 beschlossen.
Für einen Beitrag in Sat 1 unser geschäftsführender Gesellschafter Udo Kirchner über wesentliche Änderungen, die für das Bauen im Bestand erwartet werden.
Bereits bei der Erarbeitung der Novelle war unser Büro in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen beteiligt und konnte umfangreiche Praxiserfahrungen in konstruktive Vorschläge umsetzen.

