Glossar
- Nachbarschaftsschutz
- Vorgehen, bei dem Löschmittel zum Schutz der Nachbarschaft eines Brandobjektes eingesetzt werden
- Nachbrennen
- Flamme, die nach Entfernen der Zündquelle anhält.
- Nachbrennzeit mit Flamme
- Zeitdauer des anhaltenden Nachbrennens unter bestimmten Bedingungen.
- Nachglimmen
- Andauerndes Glimmen, nachdem sowohl die Zündquelle entfernt wurde als auch alle Flammen erloschen sind.
- Nachglimmzeit
- Zeitdauer unter bestimmten Versuchsbedingungen, während der ein Nachglimmen anhält.
- Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz
- In manchen Bundesländern als qualifizierte Bauvorlage gefordert.
- Netzmittel
- Flüssigkeit, die zur Herabsetzung der Oberflächenspannung des Wassers in einem bestimmten Mengenverhältnis mit Wasser verdünnt wird.
- nichtbrennbar
- Kein Verbrennen unter festgelegten Bedingungen
- nichtentflammbar
- Keine Zündung mit Flammen unter festgelegten Bedingungen
- Notleiteranlage
- Bauliche Anlage, über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. ANMERKUNG: Notleiteranlagen sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. Sie sind aber kein Ersatz für einen zweiten baulichen Rettungsweg im Sinne des Baurechts.
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Die Referenz bei Rechenzentren
Rechenzentren bedürfen aufgrund ihres besonderen genehmigungsrechtlichen Status (sog. „Sonderbauten“) eines effektiven und vorbeugenden Brandschutzes, der ihrer Komplexität gerecht wird. Insbesondere aus der hohen Installationsdichte und dem Zusammenwirken unterschiedlicher Gewerke ergeben sich hohe Ansprüche an die Brandschutzplanung.
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